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Unternehmensnachfolge

Nach Absolvierung des theoretischen Teils des Fachanwaltslehrgangs Fachanwältin für Steuerrecht verfügt die Rechtsanwältin Klose über besondere Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich des Steuern. Ihre Spezialisierung in diesem Bereich liegt auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer.

Alle steuerliche Angelegenheiten und Fragen im Zusammenhang mit der Gestaltung und Abwicklung von Erbfällen können daher von Ihr und den weiteren Rechtsanwälten für Steuerrecht und Steuerberatern der Kanzlei effizient betreut werden. Die Beratung reicht dabei von der Nutzung von Freibeträgen bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer durch vorweggenommene Erbfolge bzw. Schenkung, über die steueroptimierte Gestaltung von Testamenten bis zu Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen.

Im Rahmen der Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und lebzeitigen Zuwendungen, sowie bei der Abwicklung von Erbfällen berät Sie Rechtsanwältin Klose zu Fragen der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer. Dabei spielt u.a. auch die steueroptimierte Gestaltung eine große Rolle.

Wir beraten Sie daher ausführlich zur

  • Ausnutzung von Freibeträgen bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
  • Nutzung gesetzlichen Verschonungsregeln bei der Unternehmensnachfolge
  • Möglichkeiten der rechtlichen und steuerlichen Gestaltung der Betriebsnachfolge
  • Beratung zum steuerfreien Zugewinnausgleich bei Schenkungen zu Lebzeiten und im Erbfall
  • Erhöhung der Freibeträge und Verringerung der Steuersätze durch Heirat und Adoption

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